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Viele unserer Kunden legen grossen Wert auf die streng vertrauliche Behandlung ihrer Unterlagen. Deshalb ist für uns die vertrauliche Behandlung dieser Dokumente sehr wichtig.
Uns überlassene Unterlagen sind nur den damit befassten Mitarbeitern zugänglich, die verpflichtet sind, sie streng vertraulich zu behandeln und keinerlei Informationen daraus an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen.
Wenn wir Dokumente erhalten, um ein Angebot für ihre Übersetzung abzugeben, so löschen wir sie nach ca. 2-3 Wochen, falls uns in dieser Zeit kein Auftrag zur Übersetzung erteilt wird.
Wird uns der Auftrag zur Ausführung der Übersetzung erteilt, so löschen wir die Originaldokumente und ihre Übersetzung, sobald ab dem Absendedatum der Übersetzung mindestens 8 Tage vergangen sind und die Bezahlung unserer Rechnung bei uns eingegangen ist, um das Risiko eines Missbrauchs der Unterlagen zu minimieren.
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Nach Löschung der Originaldokumente und ihrer Übersetzung sind Beanstandungen für uns anhand eigener Unterlagen nicht mehr objektiv und einwandfrei nachvollziehbar. Aus diesem Grund können dann keine Beanstandungen mehr von uns akzeptiert werden.
Deshalb muss die Überprüfung der Übersetzungen durch den Kunden innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Zusendung erfolgen, wie es in unseren Allgemeinen Auftragsbedingungen vorgesehen ist. Spätere Beanstandungen sind nicht möglich.
Sollten Sie eine andere Regelung wünschen, so bitten wir Sie, uns dies spätestens bei Auftragserteilung mitzuteilen. Spätere Einwände gegen die genannten Regelungen können nicht berücksichtigt werden.
Wird ein Auftrag erteilt, ohne dass eine abweichende Regelung gewünscht wird, so gilt die für Beanstandungen oben genannte Frist und damit der Verzicht des Kunden auf spätere Mängelrügen als im Interesse der Vertraulichkeit ausdrücklich vereinbart.
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